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Das Betreuungsrecht ist in den §§ 1896 BGB ff. geregelt. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet für Menschen, die aufgrund ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Behinderung nicht oder teilweise nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Die Betreuung wird je nach Betroffenheit des hilfebedürftigen Menschen für bestimmte Aufgabenkreise wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und anderes bestellt.

 

 

 

 

Jeder von uns kann im Laufe seines Lebens in Situationen kommen, in denen er seine Angelegenheiten oder Teile davon nicht mehr selbst regeln kann.

 

In meiner systemischen Arbeit als rechtliche Betreuerin steht für mich immer zunächst der Wille des Betreuten im Mittelpunkt und bestimmt mein Handeln.